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   OLG Düsseldorf, 23.01.2006 - VII-Verg 96/05   

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OLG Düsseldorf, 23.01.2006 - VII-Verg 96/05 (https://dejure.org/2006,4441)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.01.2006 - VII-Verg 96/05 (https://dejure.org/2006,4441)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Januar 2006 - VII-Verg 96/05 (https://dejure.org/2006,4441)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen die ohne Mitwirkung eines betroffenen Mitgliedes ergangene Entscheidung der Vergabekammer; Zugang zur zweiten gerichtlichen Stufe des Vergabenachprüfungsverfahrens; Ablehnung eines Mitglieds wegen Besorgnis der Befangenheit; Bestehen einer ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Vorlage an den Bundesgerichtshof: Vorlagepflicht besteht bei Abweichungen von Rechtsfragen

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    GWB § 105 Abs. 1; ; GWB § ... 105 Abs. 4; ; GWB § 113 Abs. 1; ; GWB § 114; ; GWB § 114 Abs. 3; ; GWB § 115 Abs. 2; ; GWB § 115 Abs. 3; ; GWB § 116; ; GWB § 116 Abs. 1; ; GWB § 124 Abs. 2; ; VwVfG § 21; ; VwGO § 146 Abs. 2; ; ZPO § 46 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 116
    Sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung der Vergabekammer - Bezugsverträge zur Kampfmittelbeseitigung in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ablehnung von Vergabekammermitgliedern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2006, 598
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - Verg 6/00

    Euro-Münzplättchen III; Teilung eines ausgeschriebenen Auftrags in Lose

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2006 - Verg 96/05
    Obgleich die Vergabekammern organisatorisch in der Exekutive angesiedelt sind und Ähnlichkeiten zum Verwaltungsverfahren bestehen, hält der Senat für den Fall der Ablehnung von Vergabekammermitgliedern abweichend von der in dem Beschluss vom 22.12.1999 zum Ausdruck gebrachten Auffassung des Oberlandesgerichts Jena (NZBau 2000, 350) die analoge Anwendung der einschlägigen Vorschriften der VwGO und nicht der des VwVfG für angemessen (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2000, 440, 444 - EURO-Münzplättchen).
  • OLG Jena, 22.12.1999 - 6 Verg 3/99

    Vergabeprüfung Leibis (Hauptsache)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2006 - Verg 96/05
    Die Entschließung der Vergabekammer im Falle der Ablehnung eines ihrer Mitglieder wegen Besorgnis der Befangenheit fällt dagegen unter die nicht selbständig anfechtbaren Zwischenentscheidungen (so im Ergebnis auch OLG Jena, NZBau 2000, 349, 350; Jaeger in Byok/Jaeger, Komm. z. Vergaberecht, 2. Aufl. 2005, § 105 GWB; Rdnr. 875).
  • VK Düsseldorf, 09.12.2005 - VK-41/05

    Anwendbarkeit des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder der Zivilprozessordnung bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2006 - Verg 96/05
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen die Entscheidung der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 09.12.2005 (VK-41/2005-L) wird auf Kosten der Antragstellerin als unzulässig verworfen.
  • KG, 20.03.2020 - Verg 7/19

    Sofortige Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren über die Bestellung neuer

    Vielmehr muss es sich auch um vergleichbare Sachverhaltskonstellation handeln (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003 - X ZB 43/02 juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - X ZB 3/17 juris Rn. 23; Senat, Beschluss vom 15. April 2002 - KartVerg 3/02 juris Rn. 22, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Januar 2006 - VII- Verg 96/05, juris Rn. 18; OLG Dresden, Beschluss vom 4. Juli 2008 - WVerg 3/08, juris Rn. 50).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - Verg 25/08

    Unzulässigkeit eines Vergabenachprüfungsverfahrens mangels Vorliegens eines

    In den ergangenen Entscheidungen wurde der inhaltliche Prüfungsmaßstab voneinander abweichend z.T. nach den entsprechenden Vorschriften des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (so im Ergebnis: Thüringer OLG, Beschluss v. 22.12.1999, 6 Verg 3/99 - OLGR 2000, 14; OLG Naumburg, Beschluss v. 03.03.2000, 1 Verg 2/99 - OLGR 2000, 321), z.T. jedoch auch nach den Vorschriften der ZPO in analoger Anwendung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 23.01.2006, VII-Verg 96/05 - NZBau 2006, 598; und v. 28.04.2008, VII-Verg 24/08 - zitiert nach juris; jeweils offen gelassen: KG Berlin, Beschluss v. 25.07.2000, Kart Verg 11/00; OLG Frankfurt, Beschluss v. 02.03.2007, 11 Verg 15/06 - in juris Tz. 26 ff.) bestimmt.
  • OLG Rostock, 03.02.2021 - 17 Verg 7/20

    Ablehnungsgesuch gegen Mitglieder der Vergabekammer

    Damit sind für die Behandlung eines gegen Mitglieder der Vergabekammer gerichteten Ablehnungsgesuches stattdessen (unmittelbar) §§ 20 Abs. 4, 21 Abs. 1 und 2, 71 Abs. 1 und Abs. 3 VwVfG M-V anzuwenden (vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 31. Januar 2011 - 2 Verg 1/11 -, Rn. 18 ff., juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. November 2012 - Verg 42/12 -, Rn. 13, juris in Abweichung vom Beschluss vom 23. Januar 2006 - Verg 96/05 -, Rn. 16, juris; Summa in: Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl., § 157 GWB (Stand: 01.10.2016), Rn. 18; aA Steck in: Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, GWB-Vergaberecht, 5. Aufl. 2020, § 157 Rn. 17) die bei einer Behörde angesiedelte Vergabekammer ist einem Ausschuss im Sinne von § 88 VwVfG M-V zumindest sehr ähnlich (vgl. Summa in: Heiermann/Zeiss/Summa, a. a. O., § 157 GWB Rn. 16 m. w. N.).

    Zum anderen ist divergierende Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte von vornherein nicht (mehr) ersichtlich (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. November 2012 - Verg 42/12 -, Rn. 13, juris, wonach an eine Vergabekammer gerichtete Befangenheitsanträge nach dem VwVfG zu beurteilen seien, während in den Beschlüssen vom 23. Januar 2006 - Verg 96/05 -, Rn. 16 und vom 24. August 2008 - Verg 24/08 -, jeweils zitiert nach juris, noch auf § 54 Abs. 1 VwGO abgestellt worden war; siehe im Übrigen die Fundstellen bei OLG Naumburg, a. a. O., Rn. 26).

  • OLG Frankfurt, 22.07.2008 - 11 Verg 7/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen

    Abgesehen davon, dass die Rechtsmittelbelehrung sich hier auch auf andere Teile der Entscheidung bezog, die der Anfechtung unterliegen, würde eine falsche Rechtsmittelbelehrung einen an sich nicht vorgesehenen Rechtsbehelf nicht statthaft machen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.01.2006 - Az.: VII - Verg. 96/05; Weyand, Vergaberecht, 2. Aufl., § 116 GWB Rdn. 2505).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2008 - Verg 24/08

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines

    Zwar habe der Senat mit Beschluss vom 23. Januar 2006 (VII-Verg 96/05) entschieden, dass es sich bei der Entscheidung der Vergabekammer über die Ablehnung eines ihrer Mitglieder um eine nicht selbständig anfechtbare Zwischenentscheidung handelt.

    Der Senat hält auch unter Berücksichtigung der Argumentation der Beigeladenen an seiner bereits in dem Beschluss vom 23. Januar 2006 (VII-Verg 96/05) geäußerten Auffassung fest.

  • OLG Frankfurt, 02.03.2007 - 11 Verg 15/06

    Vergaberecht: Anforderungen an eine Rüge

    Nach OLG Düsseldorf (NZBau 06, 598) soll § 54 Abs. 1 VwGO entsprechend heranzuziehen sein, der auf die §§ 41 bis 49 ZPO verweist.
  • VK Düsseldorf, 08.03.2011 - VK-45/10

    Zur Frage der Befangenheit von Mitgliedern der Vergabekammern

    Die Kammer folgt hier den Entscheidungen des OLG Düsseldorf (Beschlüsse vom 23.1. 2006, VII Verg 96/05 und vom 28.4. 2008, VII Verg 24/08), die auf den Prüfmaßstab der ZPO abstellen.

    Gemäß OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.1.2006, VII - Verg 96/05, räumt § 21 VwVfG den Beteiligten zwar das Recht ein, Befangenheitsgründe geltend zu machen, vermittelt aber kein förmliches Ablehnungsrecht.

  • OLG Naumburg, 31.01.2011 - 2 Verg 1/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zuständigkeit für eine Entscheidung in einem

    In den ergangenen Entscheidungen wurde der inhaltliche Prüfungsmaßstab voneinander abweichend z.T. nach den entsprechenden Vorschriften des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (so im Ergebnis: Thüringer OLG, Beschluss v. 22.12.1999, 6 Verg 3/99 - OLGR 2000, 14; OLG Naumburg, Beschluss v. 03.03.2000, 1 Verg 2/99 - OLGR 2000, 321), z.T. jedoch auch nach den Vorschriften der ZPO in analoger Anwendung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 23.01.2006, VII-Verg 96/05 - NZBau 2006, 598; und v. 28.04.2008, VII-Verg 24/08 - zitiert nach juris; jeweils offen gelassen: KG Berlin, Beschluss v. 25.07.2000, Kart Verg 11/00; OLG Frankfurt, Beschluss v. 02.03.2007, 11 Verg 15/06 - in juris Tz. 26 ff.) bestimmt.
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2008 - Verg 31/08

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Vergabenachprüfungsverfahren

    Der Bundesgerichtshof hat aus diesem Grunde in gewissem Umfange die entsprechende Anwendung von Grundsätzen des Verwaltungsgerichtsprozesses befürwortet (NZBau 2004, 229; s. auch Beschluss des Senats vom 23.01.2006, VII-Verg 96/05 zur Ablehnung eines Mitglieds der Vergabekammer).
  • VK Sachsen-Anhalt, 25.07.2011 - 2 VK LSA 30/10

    Geschäftsführer eines Bieters war Beisitzer: Vergabekammer befangen?

    In der vergaberechtlichen Rechtsprechung ist umstritten, ob sich die Ablehnung von Vergabekammermitgliedern analog nach den Regelungen der VwGO i. V. m. der ZPO oder aber nach dem VwVfG beurteilt (vgl. OLG Naumburg v. 03.03.2000, Az 1 Verg 2/99; OLG Düsseldorf v. 23.01.2006, Az. Verg 96/05; OLG Jena v. 22.12.1999, Az 6 Verg 3/99).
  • VK Düsseldorf, 09.12.2005 - VK-41/05

    Anwendbarkeit des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder der Zivilprozessordnung bei

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